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Satzung

Satzung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen und Gemeinden in Krefeld (ACK Krefeld)

Präambel

Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) Krefeld ist ein Zusammenschluss von Kirchen und Gemeinden, die

  • Gott als Schöpfer des gesamten Weltalls sehen und
  • bekennen, dass er aus Liebe zu den Menschen auf diesem Planeten Erde in Jesus Christus selber Mensch wurde und
  • versuchen, im Vertrauen auf Gottes Heiligen Geist seinen in der Bibel überlieferten, zeitlosen Auftrag in der gegenwärtigen Zeit zu erfüllen.
     

1.Aufgaben 

Ziel der ACK Krefeld ist es,

  • die ökumenischen Beziehungen der angeschlossenen Kirchen und Gemeinden zu fördern
  • überkonfessionelle Gottesdienstezu gestalten
  • christliche Aktionen in Krefeld zu organisieren
  • gemeinsame Anliegen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

Die ACK Krefeld sieht die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit mit der ACK auf Landes- und Bundesebene sowie der Jüdischen Gemeinde in Krefeld.


2. Mitgliedschaft

Voraussetzung der Mitgliedschaft ist die Anerkennung der Satzung in ihrer jeweils gültigen Form.
Die Aufnahme neuer Mitglieder bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Delegierten bei der Mitgliederversammlung.
Kirchen und Gemeinden, die eine volle Mitgliedschaft nicht oder noch nicht eingehen wollen, können durch die Mitgliederversammlung als Gäste aufgenommen werden. Voraussetzung ist ebenfalls, dass sie die Satzung anerkennen.
Die Leitungsgremien der beiden großen Kirchen können zehn, die der kleineren Mitglieder zwei Delegierte entsenden.

3. Organe
A) Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus der / dem Vorsitzenden und mindestens zwei stellvertretenden Vorsitzenden, die mindestens zwei verschiedenen Kirchen oder Gemeinden angehören. Der Vorstand lädt zu den Mitgliederversammlungen ein, organisiert deren Durchführung und versendet die Versammlungsprotokolle an alle Delegierten. Der Vorstand sorgt für die Durchführung der dort gefassten Beschlüsse und vertritt die ACK nach außen.

B) Die Mitgliederversammlung
     Die Mitgliederversammlung tritt mindestens fünfmal im Jahr zusammen.
     Zur Mitgliederversammlung wird mindestens zwei Wochen vorher unter
     Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich eingeladen.
     Die Mitgliederversammlung entscheidet mit absoluter Mehrheit der
     anwesenden Delegierten aller Mitgliedskirchen.
     Die Mitgliederversammlung wählt jeweils für zwei Jahre den Vorstand.
     Eine direkte Wiederwahl ist nur einmal möglich.

4. Finanzen

Jede teilnehmende Kirche und Gemeinde beteiligt sich an den Ausgaben der ACK.
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der finanziellen Beiträge.
Die Mitgliedschaft einer Kirche oder Gemeinde ruht, wenn diese mit Ihrem Beitrag mehr als ein Jahr im Rückstand ist.
Über die Verwendung der Beiträge hat der Vorstand jährlich der Mitgliederversammlung Rechenschaft zu geben.

5. Änderung der Satzung

Für eine Satzungsänderung bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitgliederversammlung bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln aller Delegierten.
Wird die Beschlussfähigkeit dazu in zwei Versammlungen nicht erreicht, so ist in einer dritten Versammlung nur noch die Anwesenheit  der Hälfte aller Delegierten ausreichend.

Diese Satzung tritt am 25. Januar 2017 in Kraft.